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   OLG Frankfurt, 18.02.1985 - 3 VAs 78/84   

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https://dejure.org/1985,2743
OLG Frankfurt, 18.02.1985 - 3 VAs 78/84 (https://dejure.org/1985,2743)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.1985 - 3 VAs 78/84 (https://dejure.org/1985,2743)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 1985 - 3 VAs 78/84 (https://dejure.org/1985,2743)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 284
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 2 Ws 90/16

    Einstweilige strafrechtliche Unterbringung in Baden-Württemberg: Rechtsmittel

    Zwar handelt es sich bei der einstweiligen Unterbringung im Unterschied zur Untersuchungshaft, die allein der Verfahrenssicherung dient, um einen Vorläufer der späteren Unterbringung nach §§ 63, 64 StGB (OLG Frankfurt NStZ 1985, 284).
  • OLG Koblenz, 08.12.2005 - 2 Ws 828/05

    Strafverfahren: Entschädigungsfähige Strafverfolgungsmaßnahme

    Vielmehr handelt es sich bei ihr der Funktion nach um eine vorbeugende Maßnahme, die als Vorläufer der späteren durch Urteil auszusprechenden Unterbringung nach den §§ 63, 64 StGB in erster Linie dem Schutz der Allgemeinheit vor gemeingefährlichen Tätern dient (vgl. OLG Frankfurt/Main in NStZ 1985, 284; Meyer-Goßner, a. a. O., § 126 a Rdnr. 1).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2023 - 3 Ws 488/22

    Verfahrensrechtliche Anforderungen an Entscheidung über Zwangsmedikation in

    Zwar handelt es sich bei der vorläufigen Unterbringung im Unterschied zur Untersuchungshaft, die allein der Verfahrenssicherung dient, um einen Vorläufer der späteren Unterbringung nach §§ 63, 64 StGB (so OLG Frankfurt NStZ 1985, 284).
  • OLG Jena, 03.01.2012 - 1 Ws 575/11

    Vollzug einer einstweiligen Unterbringung: Anwendbares Recht in Thüringen

    Allerdings deckt sich der Zweck der einstweiligen Unterbringung nach § 126a Abs. 1 StPO, der Schutz der Allgemeinheit vor gemeingefährlichen Tätern, zum Teil mit den Zwecken der Unterbringung im Maßregelvollzug nach §§ 61 Nr. 1 und 2, 63, 64 StGB (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1985, 284, 285; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. § 126a Rn. 1; siehe auch § 29 Abs. 2 ThürPsychKG).
  • OLG Jena, 04.02.2014 - 1 Ws 37/14

    Maßregelvollstreckung: Fristunabhängige Prüfungspflicht einer Aussetzung der

    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Antrag vorliegend bereits ca. zwei Monate nach Rechtskraft der Unterbringungsanordnung gestellt wurde und eine planmäßige Behandlung im Rahmen der rechtskräftigen Maßregel (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1985, 284, 285) zum Zeitpunkt der landgerichtlichen Entscheidung erst über einen Zeitraum von ca. drei Monaten durchgeführt werden konnte.
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